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Kindes Stimme

Zweisprachige Website für die Interessenvertretung von Kindern. Deutschland.

Website von Kindes Stimme, Startseite

Kindes Stimme

Ein Verfahrensbeistand, der die Interessen von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren vertritt (§ 158 FamFG), brauchte eine ruhige, vertrauenswürdige Website für Eltern und Gerichte, auf Deutsch und Russisch.

Was wir umgesetzt haben

Eine zweisprachige Website mit einer klaren Erklärung des Verfahrens, einfacher Sprache für Eltern in einer schwierigen Lage und einem unkomplizierten Weg zur Kontaktaufnahme.

  • Zweisprachige Website (DE, RU)

  • Textstruktur für ein sensibles Thema

  • Kontaktweg

Was sich für den Kunden geändert hat

Eltern und Gerichte finden dieselben klaren Informationen in zwei Sprachen, und Anfragen kommen über ein einfaches Formular.

Technik

  • Tilda
  • Zwei Sprachversionen

Was dürfen wir
für Sie entwickeln?

Wir antworten innerhalb eines Werktags.